So funktioniert gooodstay
Ihr Objekt. Unser Betrieb.
Ihre Rendite.
gooodstay ist kein Käufer und kein Makler. Wir sind Ihr langfristiger Gewerbemieter. Sie behalten das Eigentum, wir übernehmen alles andere.
gooodstay mietet Ihr Objekt
Wir schließen einen Generalmietvertrag (gewerblicher Mietvertrag) direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten einen festen Mietzins, unabhängig von der Auslastung.
Wir richten Serviced Apartments ein
gooodstay richtet die Einheiten als möblierte Serviced Apartments für Geschäftsreisende und Kurzzeitgäste ein, auf eigene Kosten.
Wir vermarkten und betreiben
Buchungen, Gästebetreuung, Reinigung, Abrechnung: alles liegt bei uns. Sie haben keinen Kontakt zu Einzelmietern oder Gästen.
Sie erhalten Ihren Mietzins
Ihr Mietzins läuft unabhängig davon, wie gut unsere Apartments ausgelastet sind. Kein Mietausfall. Kein Verwaltungsaufwand.
Wichtig: gooodstay zahlt Ihren Mietzins, auch wenn eine Einheit leer steht. Das Belegungsrisiko liegt vollständig bei uns. Ihr Objekt bleibt jederzeit in Ihrem Eigentum.
Vorteile
Was Sie als Eigentümer und Investor gewinnen
gooodstay übernimmt Ihre Immobilie als gewerblicher Mieter mit langfristiger Vertragsbindung. Keine Einzelmietverhältnisse, kein Verwaltungsaufwand, planbare Rendite für Ihr Portfolio.
Ein Vertragspartner
Für das gesamte Objekt. Keine einzelnen Mietverhältnisse, kein Koordinationsaufwand.
Planbare Cashflows
Mindestens 5 Jahre fester Mietzins. Stabile Einnahmen für Ihre Kapitalanlage ohne Fluktuation oder Leerstandsrisiko.
Renditeoptimierung
Attraktiver Mietzins auf Basis des Gesamtpotenzials Ihres Objekts. Transparent kalkuliert, gemeinsam vereinbart.
Kaum Aufwand
Keine Mietersuche, keine Einzelabrechnungen. Ihr verbleibender Aufwand beschränkt sich auf die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Besser verkaufbar
Ein Objekt mit langfristigem Gewerbemieter und gesichertem Cashflow lässt sich einfacher und oft zu besseren Konditionen veräußern.
Leerstand aktivieren
Besonders geeignet für Objekte mit Repositionierungsbedarf. gooodstay aktiviert schlafendes Renditepotenzial ohne Eigenaufwand für Sie.
Vergleich
gooodstay vs. klassische Vermietung
Warum wachsende Portfolios auf uns setzen, statt auf Einzelmieter.
| Kriterium | Klassische Vermietung | gooodstay |
|---|---|---|
| Vertragstyp | Einzelne Wohnraummietverträge | Generalmietvertrag (gewerblicher Mietvertrag) |
| Mieter | Mehrere Privatpersonen | Ein gewerblicher Mieter |
| Verträge | Einzelmietverträge pro Einheit | Ein Vertrag für mehrere Einheiten |
| Mietausfallrisiko | Ja, bei Leerstand oder Zahlungsausfall | Gering, durch stabile Einnahmen, unabhängig von unserem Betrieb |
| Verwaltungsaufwand | Mittel bis hoch: Mietersuche, Übergaben, laufende Kommunikation | Minimal. Verbleibend ist die jährliche Nebenkostenabrechnung. |
| Vertragslaufzeit | Variabel, je nach Vereinbarung | Mindestens 5 Jahre |
| Planbarkeit | Abhängig von Mieter und Marktlage | Sicher, durch zuverlässige Einnahmen |
| Steuerstruktur | Standard | Umsatzsteuerlich optimiert |
Geeignete Objekte
Welche Immobilien
wir suchen
Wir suchen klassische Wohnimmobilien, Projektentwicklungen und bestehende Betreiberstrukturen. Auch Bestandsübernahmen von Serviced Apartments, Hotels und laufenden Betreiberverträgen.
Häufige Fragen
Was Eigentümer und Investoren vor einer Zusammenarbeit fragen.
Ein Generalmietvertrag ist ein gewerblicher Mietvertrag, bei dem gooodstay das gesamte Objekt als einziger Mieter übernimmt. Anders als im klassischen Wohnraummietrecht gelten hier die Regeln des gewerblichen Mietrechts: längere Laufzeiten, flexiblere Konditionen, kein Einzelmieterkündigungsschutz. Der entscheidende Vorteil für Eigentümer: ein einziger Ansprechpartner, ein Vertrag, ein fester Mietzins – unabhängig davon, wie viele Einheiten gooodstay an Gäste vermietet.
Der Mietzins wird auf Basis einer gemeinsamen Bewertung Ihres Objekts ermittelt: Lage, Zustand, Einheitenzahl und Marktpotenzial fließen dabei ein. Nach der Objektprüfung erhalten Sie ein konkretes, transparentes Angebot.
Da wir als gooodstay ein großes Eigeninteresse an der Instandhaltung der Mietsache haben, kümmern wir uns in Abstimmung mit Ihnen um laufende Kleinreparaturen und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen. Strukturelle Instandhaltungspflichten verbleiben beim Eigentümer, wie es in regulären Mietverhältnissen der Fall ist. Auf Wunsch kann gooodstay nach Absprache auch hier die Koordination übernehmen.
Der gewerbliche Mietvertrag geht beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über (§ 566 BGB). Für Investoren kann das ein Vorteil sein: Sie übergeben ein Objekt mit bestehendem Mieter und gesichertem Cashflow. Eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall besprochen.
Eine Nutzungsänderung ist ein baurechtliches Verfahren, bei dem geprüft und genehmigt wird, ob ein Objekt für die Kurzzeitvermietung geeignet ist. Für das rechtssichere Betreiben von Serviced Apartments ist sie in der Regel erforderlich. Voraussetzung ist zudem, dass am Standort keine kommunale Zweckentfremdungssatzung eine Umnutzung ausschließt. Dies sowie die Koordination des Verfahrens übernehmen in der Regel wir von gooodstay.
Idealerweise verfügen Ihre Einheiten bereits über eine Einbauküche oder Sie wären bereit, diese entsprechend nachrüsten zu lassen. Eine Anmietung ohne Küche ist grundsätzlich möglich. Dies wird individuell bewertet und die Rahmenbedingungen entsprechend gemeinsam abgestimmt.
Ein renovierter und zeitgemäßer Zustand der Einheiten bildet die ideale Grundlage, da wir so den Betrieb schneller aufnehmen können. Objekte mit Renovierungsbedarf schließen eine Zusammenarbeit nicht grundsätzlich aus. Dies wird individuell geprüft und die Konditionen gemeinsam abgestimmt.
Ja. gooodstay zahlt den vereinbarten Mietzins unabhängig davon, wie gut die Apartments ausgelastet sind. Das Belegungsrisiko liegt vollständig bei gooodstay, nicht beim Eigentümer.
Der gewerbliche Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren und ist verlängerbar. Diese langfristige Bindung sichert dem Eigentümer planbare Einnahmen über einen stabilen Zeitraum.
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Diese Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine rechtliche oder kaufmännische Beratung.
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